{ "source": "Verordnung (EU) 2015/758 - eCall", "official_url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R0758", "ingest_for": "RAG-Korpus (Compliance fuer Automotive-OEMs)", "chunks": [ { "id": "ecall-art-3-1", "title": "Art. 3 (1) — bordeigenes eCall-System", "text": "Hersteller stellen sicher, dass alle neuen Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit einem auf 112 basierten bordeigenen eCall-System ausgestattet sind, das den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen und harmonisierten Normen entspricht." }, { "id": "ecall-art-6-1", "title": "Art. 6 (1) — Datenschutz", "text": "Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ueber das auf 112 basierte bordeigene eCall-System gewaehrleisten Hersteller die Einhaltung der Richtlinie 95/46/EG und der RL 2002/58/EG. Insbesondere muessen Fahrzeughalter darueber informiert werden, dass das System dauerhaft im Standby-Modus ist und im Falle eines schweren Unfalls automatisch ausgeloest wird." }, { "id": "ecall-art-6-2", "title": "Art. 6 (2) — Datenverarbeitung", "text": "Die Verarbeitung personenbezogener Daten ueber das auf 112 basierte bordeigene eCall-System darf nur zum Zwecke der Bearbeitung von Notrufen erfolgen. Diese Daten sind unmittelbar nach Bearbeitung des Notrufs ohne automatisierte Speicherung zu loeschen, soweit nicht anders gesetzlich vorgesehen." }, { "id": "ecall-art-6-3", "title": "Art. 6 (3) — Standortdaten", "text": "Die Standortdaten des Fahrzeugs werden zur Behandlung des Notrufes uebermittelt. Eine permanente Standortueberwachung ausserhalb von Notfaellen ist nicht zulaessig." }, { "id": "ecall-art-6-4", "title": "Art. 6 (4) — Informationspflicht", "text": "Hersteller stellen sicher, dass in der technischen Dokumentation des Fahrzeugs klare und vollstaendige Informationen ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben werden, einschliesslich des Rechts der betroffenen Person auf Auskunft und gegebenenfalls Berichtigung sowie Sperrung der sie betreffenden personenbezogenen Daten." }, { "id": "ecall-art-6-5", "title": "Art. 6 (5) — Mehrwertdienste", "text": "Mehrwertdienste (z.B. private Pannenruf-Apps) duerfen nur mit ausdruecklicher Einwilligung des Fahrzeughalters in Anspruch genommen werden. Das auf 112 basierte bordeigene eCall-System darf nicht von diesen Mehrwertdiensten beeintraechtigt werden und muss kostenlos und fuer alle Fahrzeughalter verfuegbar sein." }, { "id": "ecall-art-7", "title": "Art. 7 — Datenfluss", "text": "Der Mindestdatensatz (MSD) umfasst Fahrzeug-ID (VIN), Ausloesungsart, Zeitstempel, Standort, Fahrtrichtung, Antriebsenergie, Anzahl angeschnallter Insassen. Diese Daten gehen an die naechste oeffentliche Notrufabfragestelle (PSAP)." } ], "compliance_implications": { "automotive_oem": [ "Hersteller MUSS in der DSE den eCall-Datenfluss erklaeren (Art. 6 (4)).", "Standortdaten ausserhalb von Notfaellen sind UNZULAESSIG (Art. 6 (3)).", "Mehrwertdienste brauchen separate ausdrueckliche Einwilligung (Art. 6 (5)).", "Daten nach Notruf-Bearbeitung SOFORT zu loeschen (Art. 6 (2))." ] } }