Der Hersteller muss in der Betriebsanleitung dokumentieren, welche Datenverarbeitung stattfindet. Diese Herstellererklaerung ist massgeblich fuer die datenschutzrechtliche Bewertung.
WICHTIG: Die Formulierungen der Kamerahersteller variieren stark. Eine rein stichwortbasierte Pruefung reicht nicht — der Text muss inhaltlich analysiert werden.`,
QuestionDE:"Muessen zugekaufte Baugruppen mit eigener CE-Kennzeichnung neu bewertet werden?",
AnswerDE:`Nein — Baugruppen mit eigener CE-Konformitaetserklaerung muessen NICHT intern neu bewertet werden.
ABER: Folgendes MUSS bewertet werden:
1. Schnittstellen zwischen den Baugruppen (mechanisch, elektrisch, steuerungstechnisch)
2. Neue Gefaehrdungen die durch die Kombination entstehen
3. Wechselwirkungen zwischen den Baugruppen (z.B. Schwingungen, EMV, thermisch)
Die CE-Erklaerung des Zulieferers deckt nur die INTERNE Sicherheit der Baugruppe ab. Die Gesamtanlage als Verkettung braucht eine eigene Risikobeurteilung fuer die Schnittstellen.
Praxis: Bei Aenderungen an Schnittstellen oder der Einbausituation muss geprueft werden, ob die CE-Erklaerung des Zulieferers noch gueltig ist.`,
QuestionDE:"Braucht eine verkettete Produktionslinie eine eigene CE-Kennzeichnung?",
AnswerDE:`Ja — wenn Maschinen zu einer Gesamtanlage verkettet werden, gilt die Gesamtheit als neue Maschine im Sinne der Maschinenverordnung. Der Integrator/Anlagenbauer ist dann Hersteller der Gesamtanlage.
Pflichten des Integrators:
1. Risikobeurteilung fuer die Gesamtanlage (Schnittstellen, Verkettung, Transfersysteme)
2. CE-Kennzeichnung fuer die Gesamtanlage
3. Betriebsanleitung fuer die Gesamtanlage
4. EU-Konformitaetserklaerung
Die CE-Erklaerungen der Einzelmaschinen bleiben gueltig, decken aber NUR die interne Sicherheit ab. Die Schnittstellen-Risiken muessen separat bewertet werden.`,
TriggerCondDE:"Kamera am Cobot erkannt. DSFA-Pflicht abhaengig von Verarbeitungsart: Erfolgt Personenerkennung oder Bildspeicherung? Wenn nur Anwesenheitserkennung (ja/nein) mit Edge-Processing ohne Speicherung: keine DSFA erforderlich. Herstellererklaerung dokumentieren.",
ActionDE:"Pruefen: Verarbeitet die Kamera personenbezogene Daten? Herstellererklaerung einholen. Bei reinem Edge-Processing ohne Personenerkennung/Speicherung: DSFA nicht erforderlich.",
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